Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Hinweise :

§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung Baktash Saidi, firmierend unter Champions-Gym, Rölsdorfer Str. 1-3, 52355 Düren – Lendersdorf (nachfolgend Champions Gym) und dem jeweiligen Mitglied gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Antrages auf Mitgliedschaft gültigen Fassung. Etwaige abweichende Bedingungen des jeweiligen Mitgliedes gelten nur, sofern sie von Champions Gym schriftlich anerkannt worden sind.

§ 2 Vertragspartner
Der Vertag kommt zustande zwischen dem jeweiligen Mitglied und Baktash Saidi, firmierend unter Champions-Gym, Rölsdorfer Str. 1-3, 52355 Düren – Lendersdorf (nachfolgend Champions Gym). Sie erreichen Champions Gym für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen unter Tel.: 0151 / 12483072 bzw. 02421 / 306680 oder per Email unter baktash@gmx.de

§ 3 Vertragsschluss
I. Der Vertrag unter Einschluss dieser AGB zwischen dem Mitglied und Champions Gym kommt dadurch zustande, dass das jeweilige Mitglied gegenüber Champions Gym ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abgibt. Dieses Angebot hat schriftlich zu erfolgen unter Nutzung des durch Champions Gym bereitgestellten Formulars (Antrag auf Mitgliedschaft). Hierbei ist das Mitglied verpflichtet dem Antragsformular ein Lichtbild beizufügen. Der Antrag auf Mitgliedschaft kann erst gestellt werden, nachdem das Mitglied eine zweiwöchige Probezeit absolviert hat. Das jeweilige Mitglied ist an den Antrag grundsätzlich vierzehn Tage gebunden.

II. Ist das Mitglied unter 18 Jahre, bedarf es auf dem Antragsformular der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

III. Zur Absicherung des Kreditrisikos und eventueller weiterer nicht vorhersehbarer Faktoren (z.B. Gesundheitsrisiko) bzw. mangels Beifügung eines entsprechenden Lichtbildes, behält sich Champions Gym entsprechend vor, das Angebot nicht anzunehmen. In diesem Fall informiert Champions Gym das jeweilige Mitglied. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Champions Gym das Angebot durch eine schriftliche Bestätigung der Mitgliedschaft annimmt.

§ 3 Laufzeit des Vertrages
I. Der Vertrag hat zunächst eine Grundlaufzeit von 12, 18 oder 24 Monaten. Wird ein solcher Laufzeitvertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit gekündigt, so verlängert er sich nach Ablauf dieser Grundlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Mitgliedsmonats gekündigt werden.

II. Die Kündigung hat gegenüber Champions Gym schriftlich zu erfolgen.

II. Dem Mitglied wird vor Vertragsschluss zunächst eine Probezeit von 2 Wochen eingeräumt, welche nicht auf die Grundlaufzeit angerechnet wird. Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft bestätigt das Mitglied den Erhalt und auch den Ablauf der Probezeit.

§ 4 Zahlungs- und Versandbedingungen
I. Unmittelbar mit Abschluss des Vertrages wird eine Verwaltungsgebühr fällig.
II. Der Beitrag wird jeweils zum 15. eines Monats fällig und wird an diesem Tage auch eingezogen.

III. Sollte das Mitglied für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Beitrages in Verzug sein oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Beitrages in Höhe des Betrages in Verzug sein, der die Miete für zwei Monate erreicht, kann Champions Gym gegenüber dem jeweiligen Mitglied schriftlich die außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses aussprechen.

V. Für den Fall, dass Champions Gym gemäß Ziffer V die außerordentliche Kündigung gegenüber dem jeweiligen Mitglied ausgesprochen hat, hat Champions Gym einen pauschalen Schadensersatz-anspruch in Höhe von 15% des Betrages, den das jeweilige Mitglied bis zum Ablauf des Vertrages unter Berücksichtigung des für ihn nächst möglichen, ordentlichen Kündigungstermins hätte zahlen müssen.

VI. Sollte es zu einer Rückbuchung aufgrund von mangelnder Deckung, Rückbuchung wegen Widerspruch oder falschen Kontodaten kommen, so werden automatisch 3.- Euro Rückbuchungs-gebühren fällig. Für diesen Fall wird Champions Gym das jeweilige Mitglied schriftlich zur Zahlung auffordern und somit den Verzugseintritt herbeiführen (Mahnung). Die pauschale Mahngebühr beträgt für diesen Fall 5 Euro. Dem jeweiligen Mitglied wird dabei ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schaden bei Champions Gym überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 5 Gewährleistung und Haftung
 I. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

II. Champions Gym schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung jedoch auf den typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von Champions Gym.

§ 6 Ruhen des Vertrages in Krankheitsfällen oder auf Grund von anderen, im Risikobereich des jeweiligen Mitgliedes liegenden Umständen
Liegt bei dem jeweiligen Mitglied eine Erkrankung vor, die nicht ernsthaft und dauerhaft und deren Ende absehbar ist, so dass die weitere Nutzung der durch Champions Gym angebotenen Leistungen dauerhaft bzw. unabsehbar nicht möglich ist, oder handelt es sich um eine bei Abschluss des Vertrages bekannte Erkrankung, ruht der Vertrag für die Zeit der Verhinderung beitragsfrei. Das Vertragsverhältnis lebt nach Beendigung der Ruhezeit automatisch wieder auf, ohne dass die Ruhezeit bei der Berechnung der Vertragsdauer berücksichtigt wird. Gleiches gilt für einen Umstand, dessen Eintritt nach Inhalt des Vertrages typischerweise in den Risikobereich des Kunden fällt, sofern dieser nicht dauerhaft und unabsehbar eine Nutzung der durch Champions Gym angebotenen Leistungen unmöglich macht oder dieser Umstand bei Vertragsschluss dem jeweiligen Mitglied bekannt war.

§ 7 Allgemeine Grundsätze für die Mitgliedschaft bei Champions Gym; Kündigung durch Champions Gym
I. Um Verletzungen vorzubeugen ist das jeweilige Mitglied verpflichtet für das Training sowie das Sparring im Kick-/Thaiboxen Boxhandschuhe, Bandagen, Tiefschutz, Kopfschutz, Mundschutz, Schienbeinschoner und Brustpanzer zu tragen.

II. Das jeweilige Mitglied versichert, dass ihm im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine persönlichen Erkrankungen oder Verletzungen sowie sonstige Umstände, welche eine Nutzung der Leistungen von Champions Gym ausschließen würden, bekannt sind. Ebenfalls versichert es, bei Vertragsschluss und keinem Einfluss von Alkohol/Drogen- oder sonstigen Medikamenten zu stehen, die die Nutzung der durch Champions Gym bereitgestellten Leistungen beeinflussen könnten, soweit ihm letzteres bekannt ist.
III. Das jeweilige Mitglied verpflichtet sich, sofern ihm nach Vertragsschluss etwaige, unter Ziffer II aufgezählten Umstände bekannt werden, diese Champions Gym unverzüglich mitzuteilen und für diesen Fall die durch Champions Gym bereitgestellten Leistungen nicht zu nutzen.
IV. Das jeweilige Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen von Champions Gym oder seinen Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Nutzung der durch Champions Gym bereitgestellten Leistungen Folge zu leisten, sofern diese eine ordnungsgemäße Nutzung der Leistungen durch alle Mitglieder erforderlich machen und Verletzungen oder Erkrankungen vorbeugen.
V. Sollte das jeweilige Mitglied gegen die Ziffern I-IV verstoßen, wird Champions Gym das jeweilige Mitglied zunächst schriftlich verwarnen. Sollte es nach der schriftlichen Verwarnung zu einem erneuten Verstoß kommen, kann Champions Gym gegenüber dem jeweiligen Mitglied schriftlich die außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses aussprechen.

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung.
I. Das jeweilige Mitglied ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

II. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch das jeweilige Mitglied wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

§ 9 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen Champions Gym aus dem Vertragsverhältnis an Dritte ist ausgeschlossen, sofern Champions Gym der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 10 Rechtseinräumung
Sofern bei Trainingsmaßnahmen, Wettkämpfen oder anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Veranstaltungen oder Zusammenkünften zwischen dem jeweiligen Mitglied und Champions Gym bzw. seinen Erfüllungsgehilfen Film- und Fotoaufnahmen bzw. Sprachaufnahmen gefertigt werden, überträgt das jeweilige Mitglied Champions Gym alle im Rahmen seiner Person an der Darbietung sowie an den Aufzeichnungen hierzu etwa entstehenden Leistungsschutzrechte sowie alle sonstigen übertragbaren Rechte und Ansprüche und erteilt die Einwilligung zur beliebigen Nutzung des etwaigen Rechts des jeweiligen Mitglieds am eigenen Bild im Zusammenhang mit der Darbietung und Verwertung. Das jeweilige Mitglied räumt dabei etwa entstehende Nutzungsrechte für alle bekannten Nutzungsarten (Verwertungsformen) zur beliebigen kommerziellen wie nichtkommerziellen, auch wiederholten Auswertung, treuhänderischen Verwaltung und Wahrnehmung jetzt schon für den Zeitpunkt ihrer jeweiligen Entstehung ausschließlich Champions Gym ein, insbesondere die ausschließlichen, räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Rechte und Ansprüche.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht und salvatorische Klausel
 
I. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind, auch wenn sie bereits mündlich getroffen wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich festgelegt und von beiden Parteien unterzeichnet worden sind. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

II. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.



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Seiteninhaber:
Baktash Saidi, Champions-Gym

Adresse: Champions-Gym, Rölsdorfer Straße 1-3, 52355 Düren

Tel./Fax: 02421-306680
eMail: baktash@gmx.de
Internet: www.baktash-saidi.de


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